Der Verbandspielausschuss (VSpA) des Badischen Fußballverbandes hat für den Aktivenbereich (Herren/Frauen) entschieden, die Kriterien für Covid-19-bedingte Spielverlegungsanträge in der Saison 2021/22 zu beschränken und den Spielbetrieb bei Inkrafttreten der Warn- und Alarmstufe aufrecht zu erhalten.
- Spielabsetzungen nur in Folge von Covid-19-bedingtem Spieler*innen-Mangel
- Keine Spielabsetzung wegen Quarantäne von nicht-geimpften oder -genesenen Spieler*innen
- Spielbetrieb wird auch in Warn- und Alarmstufe weitergeführt
Aufgrund von Covid-19-Infektionen und/oder Quarantäneverfügungen mussten in der laufenden Saison 2021/22 in Nordbaden bisher 19 Spiele abgesetzt werden. Um weitere Spielverlegungen zu vermeiden und den Fortgang der Spielzeit nicht zu gefährden, gelten ab dem 4. Oktober 2021 neue Kriterien für eine mögliche Spielabsetzung: Ist im Umfeld einer Mannschaft eine Person (Trainer*in, Spieler*in, etc.) positiv auf Covid-19 getestet, nachweislich infiziert und/oder sind entsprechende Quarantäne-Maßnahmen angeordnet, führt dies nicht automatisch zu einer Spielabsetzung. Der Verein kann einen Antrag auf Spielabsetzung nur dann stellen, wenn in der Folge ein Spieler*innen-Mangel entsteht. Dieser ist an die dafür eingerichtete Covid-19-Meldestelle des Verbandes unter www.badfv.de/coronavirus zu richten. Die Meldestelle prüft den Antrag nach Rücksprache mit den zuständigen Staffelleiter*innen insbesondere nach Aspekten der Wettbewerbsgerechtigkeit sowie einer möglichen Gesundheitsgefährdung Dritter.
Quarantäneverfügungen gegen nicht immunisierte Spieler*innen
Zukünftig wird bei der Entscheidung über Spielabsetzungen zusätzlich berücksichtigt, ob Ausfälle von Spielern*innen, die unter Quarantäne stehen, durch Impfungen hätten verhindert werden können. Für geimpfte (und genesene) Kontaktpersonen von Infizierten besteht grundsätzlich keine Absonderungs- bzw. Quarantänepflicht. Ein einzelner Infektionsfall innerhalb der Mannschaft führt also in der Regel nicht zum Ausfall weiterer Spieler*innen, wenn diese geimpft oder genesen sind. Nicht immunisierte Spieler*innen, – soweit sie nicht positiv getestet wurden – die in eine von den Behörden angeordnete Quarantäne/Absonderung müssen, werden ab dem 04.10.2021 grundsätzlich so behandelt, als stünden sie dem Verein als einsatzfähig zur Verfügung – gleichermaßen wie gesperrte, verletzte oder anderweitig verhinderte Spieler*innen. Ein Covid-19-bedingter Spieler*innen-Mangel liegt demnach nicht vor und es erfolgt keine Spielabsetzung. Bei Spielabsetzungsanträgen berücksichtigt werden natürlich weiterhin die Spieler*innen, die mittels eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden. Vereine, die einen oder mehrere Infektionsfälle melden, müssen der spielleitenden Stelle spätestens am dritten Tag nach dem betreffenden Spiel PCR-Testergebnisse der betroffenen Spieler*innen vorlegen. Anhand dieser wird entschieden, ob eine Spielabsetzung oder eine Anzeige beim Sportgericht wegen Nicht-Antretens erfolgt. Die Vernachlässigung dieser Pflichten wird sportrechtlich als Nicht-Antritt sanktioniert und führt zum Spielverlust.