Ab dem heutigen Montag, 16. August, gelten die Regelungen der neuen CoronaVO in Baden-Württemberg. Unabhängig von der Inzidenz gelten für Sportler*innen und Zuschauer*innen Mindestabstand und Datenerhebung, in Innenräumen gilt Masken- und voraussichtlich 3G-Nachweispflicht.
Kein 3G-Nachweis für Sport im Freien
Für den Sport im Freien ist jedoch kein 3G-Nachweis erforderlich. Das heißt Sportler*innen dürfen unabhängig davon, ob sie immunisiert (geimpft oder genesen) oder getestet sind, teilnehmen. Die Nutzung der Innenräume, z.B. Kabinen, wird in der Corona-Verordnung Sport noch final geregelt. Mit Blick auf die verschärfte 3G-Politik in der neuen Verordnung ist jedoch damit zu rechnen, dass der Zutritt zur Kabine nur noch mit 3G-Nachweis erlaubt ist, weil geschlossene Räume ein besonders hohes Ansteckungsrisiko bergen. Für Schüler*innen bringt die neue Corona-Verordnung eine deutliche Entlastung: Sie gelten ab sofort grundsätzlich als getestete Personen.