In den Spielen um den DFB-Vereinspokal der Frauen und Männer sind im Fall einer Verlängerung ab sofort insgesamt vier Einwechslungen möglich. Das International Football Association Board (IFAB) stimmte einem Antrag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) auf Teilnahme an einem Pilotprojekt des IFAB zu, das die Auswirkungen einer vierten Einwechslung in Wettbewerben mit etwaiger Verlängerung untersucht. Dem Antrag des DFB waren die Zustimmung sämtlicher noch in beiden Wettbewerben befindlichen Vereine vorausgegangen und danach ein entsprechender Beschluss des DFB-Präsidiums erfolgt.
Konkret bedeutet dies für die Spiele des DFB-Vereinspokals: Sobald es zu einer Verlängerung kommt, erhöht sich die Maximalzahl an Einwechslungen von drei auf vier. Diese Neuregelung gilt bei den Frauen ab dem Achtelfinale vom 2. bis 4. Dezember sowie am 21. Dezember 2016 und bei den Männern ab dem Achtelfinale am 7. und 8. Februar 2017. Darüber hinaus gilt die Regelung für die gesamte Spielzeit 2017/2018.
Peter Frymuth, DFB-Vizepräsident Spielbetrieb und Fußballentwicklung, sagt: “Wir sind froh, dass alle Vereine den sportlichen Nutzen dieser Regelung sehen und mit der Änderung im laufenden Wettbewerb einverstanden sind. Wir haben die Belastung der Spieler im Blick, die Trainer haben nun eine Möglichkeit mehr, diese zu steuern. Die Teilnahme an dem Pilotprojekt ermöglicht die praxisnahe Bewertung der vierten Einwechslung in der Verlängerung mit Blick auf die Vorteile, aber es ist auch möglich, etwaige negative Auswirkungen im Hinblick auf den Wettbewerb feststellen zu können.”
Margit Stoppa, Spielleiterin des DFB-Pokalwettbewerbs der Frauen, sagt: “Ich freue mich, dass wir auch bei den Vereinen des DFB-Pokals der Frauen auf eine große Offenheit zu diesem Thema stoßen. Wir werden somit bereits in diesem Jahr erstmals in einem DFB-Wettbewerb die vierte Einwechslung testen können.”
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