Lizenzerteilung ohne Auflagen für TSG Hoffenheim
Ausnahmeregelungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie
Die Erfüllung von Bedingungen bedeutet, dass ein Club die Spielberechtigung erst nach dem fristgerechten Nachweis bestimmter Vorgaben zu einem gewissen Zeitpunkt erhält. Bei Auflagen hingegen wird festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Spielberechtigung während der kommenden Saison 2020/21 eingehalten werden müssen. Die Clubs können innerhalb einer Woche Beschwerde gegen die nun getroffene Erstentscheidung einlegen. Die angesichts der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie bestehenden Ausnahmeregelungen betreffen die Bestimmungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Die Mitgliederversammlung der DFL hatte am 31. März beschlossen, dass die finanziellen Kriterien in Form einer Liquiditätsberechnung in diesem Jahr nicht geprüft werden. Ziel dieser Entscheidung ist es, allen Clubs die Möglichkeit und Zeit zu geben, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen und den regulären Spielbetrieb fortzusetzen, um sämtliche Wettbewerbs-Entscheidungen auf sportlichem Weg zu erreichen.
Zahlreiche Faktoren wurden berücksichtigt
Jeder Club, der fristgerecht sämtliche Unterlagen zur Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingereicht hat, hat dieses Kriterium somit erfüllt. Unter Berücksichtigung dessen werden im Sinne eines integren und fairen Wettbewerbs in diesem Jahr noch sportliche, rechtliche, personell-administrative, infrastrukturelle und medientechnische Kriterien überprüft. Dazu zählen etwa Faktoren wie die nachhaltige Nachwuchsförderung der Clubs, der Zustand der Stadien und professionelle Arbeitsbedingungen für die Medien. Die nächste Prüfung der finanziellen Kriterien findet hingegen während der kommenden Spielzeit 2020/21 statt. Hierzu müssen alle Clubs, die in der nächsten Saison in der Bundesliga oder 2. Bundesliga spielen, die notwendigen Unterlagen spätestens bis zum 15. September 2020 bei der DFL einreichen.
Quelle: TSG Hoffenheim
Fotos: Kraichgaufoto