Für Vereinswechsel in der Wechselperiode II sind für Amateure und Vertragsspieler von der C-Klasse bis zur dritten Liga Fristen unbedingt zu beachten. Diese Regelungen umfassen die Bereiche Herren mit dem älteren A-Junioren-Jahrgang (2002) sowie Frauen einschließlich dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2004).
Vereinswechsel Amateur – Amateur innerhalb des bfv
Hierfür muss der Antrag auf Vereinswechsel vom aufnehmenden Verein online über das DFBnet Portal „Antragstellung-Online“ bis spätestens zum 31.12.2020 gestellt werden. Dies gilt gleichzeitig als Abmeldung. Gibt der abgebende Verein die Freigabe, erhält der Spieler die sofortige Spielerlaubnis für Pflichtspiele frühestens ab dem 01.01.2021. Gibt der abgebende Verein keine Zustimmung erhält der Spieler eine Sperre von 6 Monaten ab dem letzten Spiel. Alternativ können sich die Vereine bis 01.02.2021 (31.01.2021 ist ein Sonntag) auf eine nachträgliche Freigabe einigen. Die Ablösesumme ist in der Wechselperiode II frei verhandelbar. Die nachträgliche Freigabe kann nur vom aufnehmenden Verein im DFBnet beantragt werden.