Am 24.04.2021 ist das neue, bundesweite Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten, das auch Auswirkungen auf die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hat. Die wichtigsten Änderungen sind die Absenkung der Altersgrenze bei Kindern, für die Ausnahmen gelten, sowie eine weitere Lockerung für diese Altersklasse. Demnach dürfen Kinder bis 13 Jahre, also bis zu dem Tag ihres 14. Geburtstages, bei einer Inzidenz über 100 in Fünfergruppen trainieren. Trainer*innen und Betreuer*innen benötigen dann einen negativen Corona-Schnelltest. Da Bundesrecht vor Landesrecht geht, musste das Land Baden-Württemberg die Vorgaben des neuen, verschärften Gesetzes umsetzen.













