Corona-Regelungen für Training und Testspiele

Im Freien 2G- und in Innenräumen 2G-Plus-Regel

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Alarmstufe II bis mindestens zum 01.02.2022 verlängert. Nach den aktuell gültigen Corona-Verordnungen ist Fußballspielen im Freien unter der 2G- sowie in Innenräumen der 2G-Plus-Regel möglich. Es bestehen weiterhin Ausnahmen etwa für Jugendliche, Arbeitnehmer*innen oder Geboosterte. Des Weiteren wurde die Maskenpflicht für Volljährige verschärft. Für das Sporttreiben im Freien benötigen alle Spieler*innen, das Funktionspersonal, Ehrenamtliche sowie Schiedsrichter*innen wie bisher einen 2G-Nachweis (Impfung oder Genesung). Für den Zutritt zu geschlossenen Räumen (bspw. Umkleidekabinen) und die Sportausübung in der Halle gilt 2G-Plus (geimpft oder genesen und zusätzlich getestet). Für Zuschauer*innen gilt in der Alarmstufe II eine generelle 2G-Plus-Regelung für den Zutritt zum Sportgelände bzw. der Sporthalle.

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