Corona-Verordnung Sport gilt weiterhin

Behörden vor Ort entscheiden über neue Regelungen

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat vor dem Hintergrund stark steigender Covid-19-Infektionen im Land die Pandemiestufe 3 ausgerufen. Für den organisierten Sport und den Trainingsbetrieb ergeben sich daraus keine unmittelbaren Veränderungen. Die „Corona-Verordnung Sport“ (CoronaVO Sport) gilt in der Fassung vom 8. Oktober 2020 bis auf weiteres unverändert. Zwar wurde die grundsätzliche Maximalzahl der Teilnehmer am Trainingsbetrieb auf zehn Personen reduziert. Für den Trainingsbetrieb im Fußball gilt wie zuvor die Ausnahmeregelung, nach der die Mindestzahl überschritten werden darf, wenn dies erforderlich ist. Das bedeutet konkret, dass ein Sportbetrieb wie in den vergangenen Wochen möglich ist – es gibt derzeit keine generellen Einschränkungen für Fußballspiele oder den Trainingsbetrieb und auch kein Kontaktverbot.

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