Das Landesgesundheitsamt hat heute die Corona-Warnstufe ausgerufen. Ab Mittwoch, 3. November gelten damit für den Trainings- und Spielbetrieb und für den Besuch der Sportschule Schöneck verschärfte Regelungen. Alle Gäste der Sportschule Schöneck müssen auch in der Warnstufe einen 3G-Nachweis erbringen, Nicht-Immunisierte benötigen dabei nun einen PCR-Test. Bei Maßnahmen, die länger als drei Tage dauern, muss am dritten Tag ein weiterer PCR-Test vorgelegt werden. Bei Fragen können Sie sich an das Sportschul-Team wenden unter info@sportschule-schoeneck.de oder 0721/409040.
Trainings- und Spielbetrieb im Amateurfußball
Für den Zutritt zum Sportgelände gilt für alle Personen (Sportler*innen, SR*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen usw.) die 3G-Regelung, Nicht-Immunisierte müssen einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen. Die Heimvereine sind für die Kontrolle der Nachweise verantwortlich. Für die Nutzung von Innenräumen und Kabinenbereich gilt die 3G-Plus-Regelung, nicht geimpfte oder genesene Personen müssen dann einen aktuellen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) nachweisen. Bei expliziter Einzelnutzung von Kabinen und Sanitärräumen – z.B. für Schiedsrichter*innen ohne Gespann – ist in der Warnstufe ein Schnelltest ausreichend. Die Gastvereine können den Nachweis, dass alle Spieler*innen die jeweiligen Vorgaben erfüllen, durch Vorlage eines entsprechenden Formulars gegenüber dem Heimverein erbringen. Das Dokument sowie ein Plakat mit den Corona-Regeln stehen zum Download bereit auf www.badfv.de/coronavirus.
Vereine können sich auch in der Warnstufe für das 2G-Optionsmodell in der Organisation ihrer Heimspiele entscheiden. In diesem Fall können zum einen die vollen Zuschauerkapazitäten der jeweiligen Spielstätten genutzt werden, zum anderen entfällt die Maskenpflicht. Die Einschränkung auf 2G darf aber durch die Heimvereine aus verbandsrechtlichen Gründen nicht auf Spieler und sonstige Aktive (Unparteiische, Funktionsteams usw.) erstreckt werden. Die Teilnahme am Spielbetrieb muss auf Basis der allgemeinen rechtlichen Vorgaben allen Aktiven weiterhin möglich sein.