Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat Borussia Dortmund nach den Zuschauer-Vorkommnissen während des Bundesligaspiels bei der TSG Hoffenheim am 22. September 2018 mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt. Hinzu kommen ein Zuschauerausschluss auf Bewährung und Auflagen für die nächsten Spiele gegen die TSG in den kommenden drei Spielzeiten. So verhängte das Sportgericht einen Ausschluss der Dortmunder Zuschauer für die nächsten Auswärts-Pflichtspiele in Hoffenheim in den kommenden drei Spielzeiten, dessen Vollstreckung bis zum 30. Juni 2022 zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Aussetzung zur Bewährung kann nur bei einschlägigen Vorfällen gegen Dietmar Hopp in Dortmunder Heim- und Auswärtsspielen gegen Hoffenheim widerrufen werden. Die TSG müsste bei Bewährungswiderruf von Dortmund für den finanziellen Ausfall entschädigt werden.
DFB-Sportgericht fällt Urteil nach Hopp-Beleidigungen
Borussia Dortmund kam gnädig davon













