DFL-Beschlüsse zu fünf Wechseln, Spielabsetzungen und Transferperiode

Mitgliederversammlung bringt wichtige Neuerungen

Auf der Mitgliederversammlung der DFL gab es drei entscheidende Beschlüsse. Allen voran bleibt es bei fünf Wechseln – und zwar ohne zeitliche Begrenzung. Die Vereine der 1. und 2. Bundesliga haben sich darauf verständigt, den Klubs auch künftig fünf Wechsel zu erlauben. Für diese fünf Wechsel stehen weiterhin drei Slots sowie die Halbzeitpause zur Verfügung. Diese Regelung galt seit der Wiederaufnahme des Spielbetriebs, nachdem die Pandemie nicht nur die Sportwelt auf den Kopf gestellt hatte. „Durch den heutigen Beschluss der Mitgliederversammlung wird sie ohne zeitliche Begrenzung in der DFL-Spielordnung verankert“, heißt es in der Pressemitteilung der DFL. Zuvor hatte das für das Regelwerk verantwortliche International Football Association Board (IFAB) die Möglichkeit dieser Regeländerung eingeräumt.

Für die fünf möglichen Wechsel stehen weiterhin drei Slots sowie die Halbzeitpause zur Verfügung.

Transferperiode um einen Tag verlängert

Außerdem wurde die am 1. Juli 2022 beginnenden Transferperiode um einen Tag verlängert. Durch die Verlängerung bis zum 1. September orientiert sich die Bundesliga am Zeitfenster anderer europäischer Topligen. Sämtliche Unterlagen müssen am Stichtag - wie zuletzt schon üblich - um 18 Uhr eingereicht werden.

Regelung bei Spielabsetzungen

Nicht ganz so einfach sind die Regelungen, wann es zur Absetzung einer Partie kommen kann. Stehen "14 spielberechtigte Lizenzspieler und/oder in der Lizenzmannschaft gemäß Spielberechtigungsliste spielberechtigte Amateure/Vertragsspieler anrechenbar zur Verfügung", kann einem Antrag auf Absage nicht zugestimmt werden. Darunter müssen sich mindestens sieben Feldspieler und ein Torhüter (jeweils mit Lizenzspielerstatus) befinden.
Gesperrte und "sporttypisch" verletzte Spieler gelten auch künftig als zur Verfügung stehend. Spieler, die seit mindestens 20 Tagen verletzt ausfallen, zählen wiederum nicht dazu. In der verabschiedeten Pandemie-Sonderregelung heißt es zudem, dass die Absetzung eines Spiels beantragt werden kann, "wenn mindestens elf der auf der Spielberechtigungsliste aufgeführten Lizenzspieler sich aufgrund einer Infektion mit einer solchen Krankheit in Isolation oder als Kontaktperson von infizierten Personen in Quarantäne befinden."

Fotos: Kraichgaufoto

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