Die Landesregierung Baden-Württemberg hat zum 15. Oktober 2021 die Corona-Verordnung und die Corona-Verordnung Sport erneut angepasst. Das bisherige Stufensystem bleibt erhalten. In der Alarmstufe wurde jedoch die 2G-Regel im Freien durch 3G mit PCR-Test ersetzt. Neu sind außerdem das 2G-Optionsmodell für die Organisation von Veranstaltungen sowie die Einzelnutzung von Kabinen ohne 3G-Nachweis.
Die wesentlichen Neuerungen:
- Vereine können sich in der Basisstufe für das 2G-Optionsmodell in der Organisation ihrer Heimspiele entscheiden. In diesem Fall können zum einen die vollen Zuschauerkapazitäten der jeweiligen Spielstätten genutzt werden, zum anderen entfällt die Maskenpflicht. Die Einschränkung auf 2G gilt jedoch nicht für Spieler*innen und sonstige Aktive (Unparteiische, Funktionsteams usw.)
- Die Nutzung von Kabinen und Sanitärräumen ist nun auch für nicht-immunisierte Personen ohne 3G-Nachweis möglich, sofern der Raum für die alleinige Nutzung dieser Person reserviert ist. Dies wird in erster Linie Einzel-Schiedsrichter*innen betreffen.
- Nicht-Immunisierte dürfen in allen Stufen am Sporttreiben im Freien teilnehmen, in der Warnstufe mit Schnelltest, in der Alarmstufe mit PCR-Test.