Die Landesregierung hat eine neue CoronaVO sowie eine neue CoronaVO Sport verkündet. Ab dem heutigen Mittwoch, 23.02.2022, gelten neue Grenzwerte für den Stufenplan. Demnach befindet sich Baden-Württemberg ab sofort in der Warnstufe, welche eine 3G-Regelung für den Amateursport mit sich bringt. Alle Beteiligten, Spieler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, Funktionsteams etc., benötigen für die Sportausübung oder den Besuch von Sportveranstaltungen drinnen und draußen einen 3G-Nachweis. Das heißt, auch nicht-immunisierte Personen können wieder mit einem negativen Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.
Hallensport in den Ferien: Tests für nicht-immunisierte Schüler*innen
Für Schüler*innen unter 18 Jahren gibt es weiterhin einer Ausnahme: Da sie in der Schule regelmäßig getestet werden, genügt der Nachweis über den Schülerstatus, zum Beispiel über einen Schülerausweis. In den anstehenden Faschingsferien müssen nicht-immunisierte Schüler*innen für den Hallensport und die Kabinennutzung allerdings einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen – dieser kann auch unter Aufsicht eines volljährigen Vereinsvertreters vor Ort als Selbsttest durchgeführt werden.