Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer verständigten sich am Mittwoch darauf, dass sämtliche Großveranstaltungen aufgrund der drohenden Infektionsdynamik bis zum 31. August untersagt bleiben. Unter das Verbot fallen neben den Besuchen von größeren Konzerten, Schwimmbädern und Vereinsfesten auch Fußballspiele. Ausnahme: Stadien und Trainingsplätze des Profifußballs, die als „Betriebsstätten“ gelten. Ob und wann im Profi-Fußball Geisterspiele ohne Publikum möglich sind, blieb dabei noch unbeantwortet. Dies soll bei der nächsten Konferenz am 30. April geklärt werden. Fakt ist, dass in den nächsten knapp fünf Monaten keine Bundesligaspiele mit Zuschauerbeteiligung stattfinden werden. Um nicht unter das Großveranstaltungsverbot zu fallen, sind bei Geisterspielen laut DFL-Planungen nur 126 Personen im Innenraum und 113 auf den Tribünen zulässig.













