Neue Corona-Verordnung: was ist erlaubt?

Je nach Sieben-Tage-Inzidenz ist Trainingsbetrieb möglich

Für die Fußballvereine in Baden-Württemberg gelten seit heute erste Lockerungen. Je nach Sieben-Tage-Inzidenz gelten Öffnungen für den Trainingsbetrieb. Wie erhofft betreffen die am weitesten gehenden Lockerungen Kinder bis 14 Jahre. Sie dürfen bei einer dauerhaften Inzidenz unter 100 im betreffenden Land- oder Stadtkreis ab sofort in Gruppen bis zu 20 Personen zuzüglich Trainer- bzw. Betreuerteam trainieren. Jugendliche ab 15 Jahre – die Altersgrenze gilt taggenau – und Erwachsene dürfen in Land- und Stadtkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 in Zehnergruppen trainieren.

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