Die neue Corona-Verordnung Sport erlaubt ab dem 1. Juli 2020 das Training in Gruppen von bis zu 20 Personen und einen geregelten Sportbetrieb unter Einbindung von Zuschauern unter gewissen Auflagen. Die durch das Kultusministerium und das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg beschlossene „Corona-Verordnung Sport“ bringt gute Nachrichten für alle Sportlerinnen und Sportler. Die neue Verordnung ersetzt und bündelt die bisherigen Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport und tritt am kommenden Mittwoch, den 1. Juli 2020 in Kraft.
Geregelter Spielbetrieb mit Zuschauern ist wieder erlaubt
Endlich wieder Spiele im Amateurbereich













