Situationsbedingt das Land Baden-Württemberg neue Corona-Regelungen für den Amateur- und Freizeitsport aufgestellt. Die Fußballverbände ein Baden-Württemberg konnten inzwischen die meisten Fragen mit dem Ministerium klären.
Trainingsbetrieb
Liegt die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 und ist dies durch das örtliche Gesundheitsamt bekannt gegeben worden, gelten folgende Regelungen:
- Private und öffentliche Sportstätten sind freigegeben für kontaktarmen Freizeit- und Amateursport mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.
- Im Freien können Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre kontaktarm trainieren. Hier besteht für Anleitungspersonen nach Angabe des Ministeriums keine Test-Pflicht.
- Auf weitläufigen Außenanlagen sind gleichzeitig mehrere Gruppen erlaubt, wenn ein Kontakt zwischen den jeweiligen Gruppen ausgeschlossen ist.













