Trotz Corona: Wechselperiode I steht bevor

Aktuelle Infos des Badischen Fußballverbandes

Der außerordentliche bfv-Verbandstag entscheidet zwar erst am 20. Juni über den Umgang mit der Saison 2019/20, dennoch laufen in den Vereinen die Vorbereitungen auf die Zeit nach der Corona-Pause. Auch die Vereinswechsel werden in Angriff genommen und können bei der Passstelle beantragt werden. Denn an der Wechselperiode ändert sich trotz der aktuellen Situation nichts. Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wurde nur der Begriff Spieler verwendet, Spielerinnen sind damit ebenfalls angesprochen. Die Wechselperiode beginnt am 1. Juli und läuft bis zum 31. August 2020. Das bedeutet alle Wechselangelegenheiten von Amateurspielern und Vertragsspielern ab der 3. Liga abwärts bis zur Kreisklasse C, einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (2002) sowie dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2004) müssen der Passstelle des Badischen Fußballverbandes bis zum Fristende am 31.08.2020 vorliegen. Hierbei ist zu beachten, dass die Abmeldung unbedingt bis zum 30.06.2020 erfolgen muss.

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